Juni 2025
Fotos: Ralf A. Niggemann, Stephan Keiner / Keiner-Art
KKP.law

Legal Popstars

Die Rechtswelt ist kein fancy Song Contest. Aber wenn sie einer wäre, dann würde KKP.law ganz oben mitspielen. Zu Besuch bei einer Wetzlarer Anwaltskanzlei, die manches anders und vieles richtig zu machen scheint.

Es steht an: ein Termin beim Anwalt. Genauer: bei KKP in Wetzlar. Während wir im Foyer noch damit beschäftigt sind, unsere Juristen-Klischees in die bekannten Schubladen zu sortieren, begrüßt uns Christian Koch: groß gewachsen, markante Brille, Undercut, gepflegter Bart, mehr als nur ein Ringfinger beringt. Zur Begrüßung gibt es Popcorn – in einem gebrandeten Pappbehälter, auf dem in Großbuchstaben steht: „Legal Popstar“.

Klassisch ausbuchstabiert heißt die Kanzlei Kleymann, Karpenstein & Partner, seit etwa zwei Jahren firmiert sie unter der Marke KKP.law. Seit 2017 ist Christian Koch neben Martin Hauter und Linda Lewis Partner der Kanzlei. Dass der Fachanwalt nicht dem gängigen Klischee eines Juristen entspricht, fällt sofort auf und bestätigt sich im Gespräch. „Es geht bei uns nicht darum, irgendwas sein zu müssen, sondern so zu sein, wie man ist“, sagt er. Und dieser Grundsatz gelte nicht nur für ihn, sondern für alle. Sympathisch anders, das sind auch die rund 15 Kolleginnen und Kollegen in der Kanzlei. Der Frauenanteil liegt bei über 60 Prozent. Die Beratungsexpertise der mittelständischen Wirtschaftskanzlei reicht vom Marken- und Designrecht bis zum Lizenzrecht, vom Urheberrecht und Datenschutz über das Arbeitsrecht bis zum Umwelt-, Planungs- und Vergaberecht.

Breite juristische Kompetenz unter einem Dach

„Wir sind breit aufgestellt, wobei unsere Fachleute auf spezifische Felder spezialisiert sind“, erklärt Christian Koch. „Das Berufsbild hat sich verändert. Der Generalist, der alles abdeckt, ist selten geworden. Das hat nichts damit zu tun, dass die Anwältinnen und Anwälte heute weniger gut ausgebildet wären, sondern dass die juristischen Sachgebiete immer komplexer geworden sind.“ Diese breite juristische Kompetenz unter einem Dach zu haben, erweist sich in der Praxis als äußerst vorteilhaft. „Neulich zum Beispiel kam ein Kunde zu uns, der eine betriebsinterne Vereinbarung zur Einführung von KI im Unternehmen aufsetzen wollte“, erzählt Koch. „Das Thema reicht vom Urheber- und Medienrecht bis in den Bereich Arbeitsrecht hinein. Solche Aufgaben lösen wir hier mit unseren jeweiligen Fachanwälten im Team.“

Christian Koch, Fachanwalt und Partner von KKP.law, pflegt seine Profession und Passion gleichermaßen.

Ganz entscheidend sei für ihn der Zugang und Umgang mit den Mandanten, betont Christian Koch: „Egal, ob uns ein bestehender Kunde oder Neukunde gegenübersitzt – zwei Fragen stehen bei uns immer im Vordergrund: Was brauchen Sie? Was können wir für Sie tun?“ Er selbst ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Urheber- und Medienrecht. Für seine Kunden kann er eine ganze Menge tun. Denn die Entwicklung von datengestützten Technologien in den Produkten und in den Prozessen spielt in den Unternehmen eine zunehmend wichtige Rolle.

Natürlich sind Ideen und Innovationen ein klarer Wettbewerbsvorteil für jedes Unternehmen. Aber sie gereichen schnell zum Nachteil, wenn sie von anderen geklaut oder abgekupfert werden. Dagegen gilt es sich im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) abzusichern. Dass sich Unternehmen im rechtssicheren Raum bewegen, betrifft die Vertragsgestaltung genauso wie Liefervereinbarungen, die Dokumentation genauso wie die Kommunikation. Die entsprechenden Richtlinien sind in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder den „Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) festgeschrieben. Zugegeben: Das ist genauso kompliziert wie es klingt. Wie man daraus eine Lösung für ein Unternehmen findet, das sich in der Praxis als ebenso effizient wie belastbar erweist, dafür sorgen der Fachexperten von KKP.law.

Fachanwälte als „menschliche“ Kompetenzträger unverzichtbar

Sich in einem so komplexen Gefüge aus Gesetzen und Richtlinien immer auf dem aktuellsten Stand zu bewegen, fällt nicht leicht. Zumal man gerade bei technologischen Themen nicht nur die rechtliche Situation verstehen muss, sondern vor allem die Technologie selbst. Die größte Herausforderung besteht darin, dass sich beides rasant entwickelt. Bestes Beispiel: KI. Jeder meint, sie für seine Zwecken nutzen zu können (und zu dürfen). Das Spektrum reicht von der Nutzung entsprechender KI-Apps auf dem Smartphone im Arbeitsalltag bis zum Einsatz von KI bei der Steuerung und Automatisierung von Produkten und Prozessen im Unternehmen. Am 1. Februar dieses Jahres trat die KI-Verordnung der Europäischen Union in ihrer ersten Stufe in Kraft. Neben dem Verbot von KI in besonders sensiblen Anwendungsbereichen wird darin auch eine „KI-Kompetenz“ gefordert, die ein Bewusstsein für die Chancen, Risiken und mögliche Schäden von KI fördern soll. „Genau dafür haben wir gemeinsam mit einem Partner einen Online-Kompetenznachweis entwickelt, der KIKONA heißt“, berichtet Christian Koch. „Das ist eine unkomplizierte, zeitsparende und kostengünstige Lösung zum Erlangen von KI-Kompetenz mit Zertifikat zur Dokumentation.“

Als Vertreter eines Berufsstandes, dem Christian Koch ein notorisches „Bedenkenträgertum“ attestiert, setzt er sich im Zweifelsfall immer für das Neue ein. „Ich persönlich bin sehr technologieoffen, aber es gibt auch viele, die Bedenken haben und vorsichtig sind. Ich bin der Meinung: Wenn uns die Vorsicht daran hindert, besser zu werden, dann ist sie nicht hilfreich.“ Das vermittelt Christian Koch gegenüber seinen Kunden genauso wie gegenüber seinen Teams bei KKP.law. Aber er ist auch überzeugt davon, dass Fachanwälte als „menschliche“ Kompetenzträger unverzichtbar sind, um Dinge oder Sachverhalte zu bewerten. „Eines“, ist sich Christian Koch sicher, „kann Technologie ganz bestimmt nicht: im direkten Austausch mit den Kunden Vertrauen aufbauen, um gemeinsam das beste Ergebnis zu erzielen. Das ist es, was die Kunden an KKP.law letztlich am meisten schätzen.“

www.kkp.law

KKP.law

Die Kanzlei Kleymann, Karpenstein & Partner entstand 1990 aus der Fusion der Kanzleien von Horst Kleymann (seit 1966 in Wetzlar tätig) und Hans Karpenstein (Gründung 1976 in Lahnau). Seit 2023 firmiert die Kanzlei unter der Marke KKP.law. Die Kanzlei beschäftigt rund 15 Mitarbeiter. Zu den Kunden zählen insbesondere mittelständische Unternehmen, Kommunen und die Kreativwirtschaft.